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12. Juli 2018, AfD-Eimsbüttel Wohnunterkunft Hagendeel

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Auf der Facebook-Seite der AfD-Eimsbüttel werden zur Unterkunft Hagendeel falsche Behauptungen aufgestellt. Hier finden Sie die Richtigstellung.

Stellungnahme zum Facebook-Posting der AfD-Eimsbüttel zur Unterkunft Hagendeel

Die AfD-Eimsbüttel behauptet:

„18 000 Quadratmeter Überschwemmungsfläche wurden aufgeschüttet und versiegelt...“

Das ist falsch! Rund 15.700 Quadratmeter werden bebaut. Die Fläche wurde erhöht und keinesfalls vollflächig versiegelt. Der umlaufende Bereich wurde so gestaltet, dass er weiterhin - im Falle eines sogenannten "Jahrhundertregens" - Überschwemmungen kompensieren kann und die Flächenerhöhung voll ausgleicht.

„..., um darauf zahllose Häuser zu bauen.“

Das ist falsch! Es entstehen nicht zahllose Häuser, sondern insgesamt 22 Pavillonhäuser für wohnungslose (ehemals obdachlose, wohnungslose bzw. geflüchtete) Menschen. In zwei weiteren Pavillonhäusern befinden sich die Büros des Personals / Unterkunfts- und Sozialmanagements von f & w.

„... Gratis-Wohnraums für Nicht-Deutsche...“ / „... der sündhaft teuren „Öffentlich-rechtlichen Unterbringung“ kostenlos wohnen.“

Das ist falsch! Die Unterkunft dient der öffentlich rechtlichen Unterbringung, mit der die Obdachlosigkeit von 528 Menschen verhindert wird. In dieser Unterkunft erhalten Menschen, die ihre Wohnung verloren haben oder noch nie eine hatten, eine Bleibe auf Zeit.

Ein Unterkunftsplatz ist keine Wohnung. In einer Wohnunterkunft gibt es 2-Bett-Zimmer. Die Sanitäranlagen, Kochmöglichkeiten und Waschmaschinen werden gemeinsam genutzt. 

Die Wohneinheiten haben einen wohnungsartigen Zuschnitt. In einer Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Personen oder Familien eine Wohneinheit.

Die Unterkunft ist nicht gratis. Wer sie in Anspruch nimmt, hat eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühren tragen Personen mit einem Einkommen selbst - die Gebührenhöhe entnehmen sie der Gebührenordnung für öffentlich veranlasste Unterbringung. Ist die Person mittellos, übernimmt die öffentliche Hand die Gebühr. Der Bund trägt bei Flüchtlingen den größten Teil dieser Kosten.

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Pressestelle
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg
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