Bild: © FHH
Das Schreiben ist undatiert, ohne Unterschrift oder Ansprechpartner und trägt nicht den städtischen Briefkopf, sondern das Logo „hamburg.de“. Darin heißt es fälschlicherweise
„Wir bitten deshalb die Mieter dieser Wohnungen [Stiftswohnungen] um Verständnis, dass der Hamburger Senat in nächster Zeit prüfen lässt, welcher Bürger Hamburgs, in einer zu großen Stiftswohnung lebt“ […] Mieter von Stiftswohnungen bitten wir deshalb darum , sich vorsorglich nach einer Einzimmerwohnung umzusehen…“
Das Schreiben ist eine Fälschung. Einen solchen Aufruf gibt es nicht. Das Integrationsamt ist nicht Absender der gefälschten „Bürgerinformation“. Wer ein solches Flugblatt im Briefkasten gefunden hat, sollte den Inhalt ignorieren.
Echte Anschreiben einer Hamburger Behörde erkennen Adressaten am Briefkopf mit Angabe der Behörde und der einer Ansprechperson und entsprechender Kontaktdaten, unter denen gegebenenfalls auch die Echtheit erfragt werden kann.
Das Integrationsamt ist als Teil der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – Amt SI – unter anderem zuständig für die Integration von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben und leistet Arbeitgebern und schwerbehinderten Arbeitnehmern dabei Unterstützung. Es ist nicht für die Integration geflohener Menschen zuständig.
Die Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt zunächst in öffentlich-rechtlichen Unterkünften: Im vergangenen Jahr mussten 2.900 Geflohene, die Hamburg zugewiesen worden sind, untergebracht werden.
Damit leben aktuell rund 55.000 Geflüchtete in Hamburg, davon rund 27.750 in öffentlicher Unterbringung: circa 1.200 im Ankunftszentrum und Erstaufnahme sowie 26.550 in Folgeunterkünften.
Für das Jahr 2019 wird mit weiter sinkenden Zahlen gerechnet. Mehr dazu auch unter www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung.