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28. Januar 2020, AfD-Hamburg UPW - Haferblöcken

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Auf der Facebook-Seite der AfD-Hamburg (@afd.hamburg) werden zur Unterkunft mit der Perspektive Wohnen (UPW) östlich Haferblöcken Behauptungen aufgestellt, die aus Sicht der Sozialbehörde ein falsches Bild vermitteln.

Haferblöcken Die Anlage der öffentlichen Unterbringung mit der Perspektive Wohnen in Billstedt (Haferblöcken östlich).

Stellungnahme zum Facebook-Posting der AfD-Hamburg zur Unterkunft Stargarder Straße

Geflüchtete Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, erhalten ein Dach über dem Kopf. Wer eine Bleibeperspektive hat, bekommt in einer so genannten „Unterkunft mit Perspektive Wohnen“ ein Zuhause auf Zeit – bis eine Mietwohnung gefunden ist. Das ist wichtig, damit die dort lebenden Menschen eine Chance haben, sich zu integrieren.

 Solche Unterkünfte gehören zur öffentlichen Unterbringung. Sie sind keine regulären Mietwohnungen. Mit den „Unterkünften mit Perspektive Wohnen“ werden neue Quartiere errichtet, die von Beginn an darauf ausgelegt sind, dass „neue“ und bisherige Hamburger in guter Nachbarschaft zusammenwohnen: https://www.hamburg.de/nachbarn

 

Im Video wird behauptet:

„Die Neubauten für „Flüchtlinge“ in Billstedt…“

Richtig ist: Es war von Beginn an vorgesehen, am Standort Haferblöcken sowohl Wohneinheiten für die öffentlich-rechtliche Unterbringung wie auch regulären Wohnraum zu schaffen. So sollen sich heterogene Bewohnerstrukturen entwickeln und durch die gemischte Nutzung ein stabiles, integrationsförderliches Quartier entstehen. Etwa die Hälfte der neugebauten Wohneinheiten (230 von 484) werden als regulärer Wohnraum für den allgemeinen Wohnungsmarkt zu Verfügung stehen. Nach der Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterbringung erfolgt eine Umwandlung in reguläre Wohnungen, die weiten Kreisen der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

„Designerneubauten vom feinsten…“

Falsch! Die Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen werden im Standard des sozialen Wohnungsbaus von privaten Investoren, Baugenossenschaften und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SAGA errichtet. Fördern und wohnen mietet die Wohnungen für maximal 15 Jahre an. Bewohnerinnen und Bewohner bekommen keine Wohnung umsonst, sondern es wird Ihnen ein Platz zugewiesen. Das heißt: Sie erhalten ein Bett in einem Zimmer für zwei Personen. Küche und Duschbad/WC teilt man sich innerhalb einer Wohnung. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind verpflichtet, ihre Wohnungssuche fortzusetzen, denn die Unterbringung ist temporär – zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.

„…für meist illegal Eingereiste,…“

Richtig ist: Alle der in der Einrichtung gemeldeten Personen haben eine gesicherte Aufenthaltserlaubnis (41 Personen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen; 4 zum Familiennachzug. Quelle: ausländerbehördliches Fachverfahren, Stand Januar 2020).

„Ungefragt bezahlt vom Hamburger Steuerzahler.“

Das ist falsch! Der Senat hat bereits im Oktober 2015 mit der Drucksache „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen 2015“ über seine Planungen informiert. Die dort geforderten 800 Wohnungen im Bezirk Hamburg-Mitte sollten dabei von Vornherein auf mehrere Teilflächen im gesamten Bezirk verteilt werden. Die Fläche östlich Haferblöcken ist die erste im Bezirk, die dafür vorgesehen ist. Im Rahmen eines vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung durchgeführten Werkstattverfahrens im Januar 2016 mit intensiver Bürgerbeteiligung wurden auch Flächen am Haßloredder betrachtet, jedoch als ungeeignet verworfen.

Bereits im Juni 2016 hat sich das Begleitgremium zur Quartiersentwicklung des Quartiers „Haferblöcken-Ost“ konstituiert. Das Gremium ist mit Bürgerinnen und Bürgern, vor Ort besetzt. Außerdem sind Vertreterinnen und Vertreter des Beirates Billstedt-Horn, des Arbeitskreises Dringsheide und der beiden Initiativen „natürlich MITTEndrin“ und „Öjendorfer Park“ mit am Tisch.

Kontakt

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Pressestelle der Sozialbehörde

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Pressestelle
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg
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