Anforderungen an die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sind im Gemeinsamen Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2019 festgelegt worden.
Der Gemeinsame Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2019 wurde von der Behörde für Umwelt und Energie (Anm. jetzt: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) Hamburg und dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein erstellt. Der Plan steht unten zum Download zur Verfügung.
Im Ergebnis wird festgestellt, dass in beiden Ländern ausreichende Anlagenkapazitäten zur Verfügung stehen und damit die Entsorgung der Bauabfälle weiterhin gesichert ist.
Der Anhang des Abfallwirtschaftsplans Entsorgungsanlagen für Bau- und Abbruchabfälle in Hamburg (Stand 06.2018) wurde aktualisiert.
Kurzgefasste Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen enthält das Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Bau- und Abbrucharbeiten (Stand 7.2020).
Ansprechpartner
Herr Moron
Telefon: 040/428405225
Email: mario.moron@bukea.hamburg.de
Hinweise zur Einstufung und Umgang mit speziellen Bauabfällen