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FAQ Unsere Baugemeinschaft hat den Zuschlag erhalten, was nun?

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Unsere Baugemeinschaft hat den Zuschlag erhalten, was nun?

Wenn die Baugemeinschaft den Zuschlag für ein Grundstück erhalten hat, wird es der Gruppe mittels der sogenannten Anhandgabe für ein Jahr bereitgestellt. In dieser Zeit hat die Baugemeinschaft die Planung bis zur Baugenehmigung und Finanzierung des Bauvorhabens zu klären. Nach rund einem Jahr kauft die Gruppe bzw. die Genossenschaft das Grundstück oder erhält es im Erbbaurecht. Jetzt steht dem Bauen nichts mehr im Wege.

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