Das Baugenehmigungsverfahren erfolgt durchgängig digital. Sofern für das Bauvorhaben eine bautechnische Prüfung erforderlich ist, wird diese grundsätzlich über die Plattform ELBA der VPI Hamburg , die gemeinsam mit der Stadt Hamburg erarbeitet wurde, abgewickelt. Um die bautechnische Prüfung zu initiieren, laden Sie bitte nur eine beliebige bautechnische Unterlage (z.B. Statik oder Positionsplan) über den Bauantrag 2.0 hoch, um den internen Prozess der Prüfung zu starten. Für die bautechnische Prüfung werden Sie später auf die Plattform ELBA eingeladen. Dort sind dann sämtliche bautechnischen Unterlagen zur Prüfung hochzuladen. Die geprüften bautechnischen Unterlagen werden nach Abschluss der Prüfung des Bauvorhabens automatisch in die eAkte der Bauaufsicht überführt.
Die bautechnische Prüfung von Gebäuden und baulichen Anlagen im Rahmen der Hamburgischen Bauordnung ist Teil des Baugenehmigungsverfahrens. Die Steuerung der Prüfung der Statik (Standsicherheit), des konstruktiven Brandschutzes sowie des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung erfolgt in Hamburg zentral durch die Prüfstelle für Baustatik (BSW/ABH32) Ausnahme: Im Hafengebiet ist die Hamburg Port Authority (HPA) zuständig.
Mit der Prüfung der bautechnischen Nachweise von Bauvorhaben im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens beauftragt ABH32 zum Großteil anerkannte Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, ein kleiner Teil der Bauvorhaben wird auch von ABH 32 selbst geprüft. Eine gesonderte Beauftragung durch die Bauherrenschaft ist nicht erforderlich. Wünsche nach bestimmten Prüfingenieurinnen bzw. Prüfingenieuren werden soweit möglich berücksichtigt. Die Bauherrenschaft erhält automatisch eine Information, sobald eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur mit der bautechnischen Prüfung ihres Bauvorhabens beauftragt wurde.
Bei Fragen zum derzeitigen Stand der Beauftragung der bautechnischen Prüfung wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer der Prüfstelle für Baustatik.
Geschäftszimmer der Prüfstelle für Baustatik
Sprechzeiten: Mo.-Fr. 09:30-11:30 und 13:00-14:00
Telefonnummer: +49(0)40 / 42840 – 2209
E-Mail: abh32-poststelle@bsw.hamburg.de
Ggf. kann Ihre Rückfrage auch bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein.