Ausgewählte Online-Dienste des Hamburg Service für die Beantragung und Errichtung von baulichen Anlagen.
Baugenehmigungsbearbeitung wird vollständig digital
Die Baugenehmigungsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg in den Bezirksämtern Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg, der HPA und BSW stellen ihre Software zur Bearbeitung baurechtlicher Genehmigungen um. Damit kann künftig durchgängig digital und ohne Papier gearbeitet werden, von der Online-Antragstellung über die interne Bearbeitung mit den beteiligten Dienststellen und den Prüfingenieuren, bis hin zur elektronischen Bekanntgabe des digitalen Bescheides.
Die Einführung der Software erfolgt im ersten Halbjahr 2023.
Heute (Stand Mitte April 2023) arbeiten bereits die Bauprüfdienststellen der Bezirksämter Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Wandsbek und Bergedorf mit der neuen Software, die übrigen Dienststellen folgen bis Ende Mai.
Damit gehen intern sehr grundsätzliche Änderungen einher und stellen für die Baugenehmigungsbehörden sowohl bei der technischen Umstellung als auch beim Umgang mit der Software eine große Herausforderung dar. Wenn es in der Einführungsphase an der einen oder anderen Stelle etwas ruckeln sollte, bitten wir um Ihr Verständnis.
Das Onlineangebot wird zurzeit noch nicht so intensiv genutzt, wie es erforderlich wäre, um alle Vorteile des vollständig digitalen Verfahrens nutzen zu können: Beschleunigung, Transparenz, Qualität.
Anträge in Papier müssen nun für die Bearbeitung zunächst aufwändig vorbereitet und digitalisiert werden, dies kostet zusätzlich Zeit, Kraft und Geld.
Durch digital gestellte Anträge können Sie zu einem zügigeren Baugenehmigungsverfahren beitragen.
Nutzen Sie den neuen Onlinedienst für Anträge in den Bezirksämter Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Wandsbek und Bergedorf auch im eigenen Interesse.
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/Bauen2
Auch unterstützen Sie uns, wenn Sie die Hinweise in folgendem Flyer berücksichtigen:
https://www.hamburg.de/contentblob/16976766/c5c8e1e060c4088eaea5aa3f3f2a3fe1/data/flyer-bauantrag-online-2-0.pdf
Uns würde helfen, wenn Sie aktuell von Nachfragen zum Verfahrensstand absehen.
Für die digitale Einreichung können natürliche Personen das einfache Servicekonto, Unternehmen das Servicekonto Business im HamburgService weiter nutzen oder sich kostenlos dort registrieren. Fragen zur Nutzung des HamburgServices können Sie per E-Mail an mailinfo@service.hamburg.de richten oder montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Telefonnummer 040 428 28 1234 stellen.
Bauantrag - Laufende Antragsverfahren
Der Online-Dienst „Bauantrag – Laufende Antragsverfahren“ ermöglicht die Einsichtnahme in einen gestellten Bauantrag und u.a. die Nachreichung von Unterlagen.
Anzeige Bau-, Abbruch- und Wiederaufnahmebeginn
Der Bau- oder Abbruchbeginn sowie die Wiederaufnahme der Bauarbeiten genehmigter Vorhaben ist der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dieser Online-Dienst wendet sich an alle genehmigten Vorhaben, egal ob deren Beantragung digital oder in Papier erfolgte.
Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen gemäß § 2 Abs. 2 der Baustellenverordnung (BaustellV) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle in Form einer Vorankündigung angekündigt werden.
Nacht, Sonn- Feiertagsarbeitsgenehmigung
Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit/ an Sonn- und Feiertagen nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV.
Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.