Die Überwachung der Baumschutzverordnung, ihr Vollzug einschließlich der erforderlichen Genehmigungen (Ausnahmen) obliegt den Bezirksämtern. Im Bezirk Eimsbüttel - als Beispiel - ist die Bauprüfung dafür zuständig.*

Nach dieser Verordnung dürfen Baumgruppen, Gehölzbestände und Einzelbäume, die in 1,30 m Höhe mehr als 24 cm Stammdurchmesser haben, weder gefällt noch beschnitten werden. Das gilt auch für Baumgruppen und Gehölzbestände, in denen sich Bäume mit einem geringeren Stammumfang befinden.
Das zuständige Bezirksamt kann - zum Beispiel wegen Krankheit oder fehlender Standsicherheit des Baumes - eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Beachten Sie aber bitte die geänderte Regelung im Bundesnaturschutzgesetz!
Beim Bürgerservice Behördenfinder können Sie über den Suchbegriff "Baumschutz" oder direkt per Eingabe Ihres Straßennamens das für den betreffenden Baum zuständige Bezirksamt finden.
Hier finden Sie eine Übersicht der Bezirksämter:
*Die ehemaligen Naturschutzreferate gibt es in den Bezirksämtern nicht mehr. Die Genehmigungen nach der Baumschutz-VO werden in Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg, Wandsbek im WBZ (Zentrum Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt), in Mitte und Nord bei MR (Management des öffentlichen Raumes) erteilt. Die Verwaltungsreform!