Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen veröffentlicht beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000,-€ bzw. bei freihändigen Vergaben ab 50.000,-€ jeweils ohne Umsatzsteuer. Dies ergibt sich aus Ziffer 6.23 Bauhandbuch der FHH .Rechtsansprüche der Bieter können damit jedoch nicht begründet werden
Ausschreibungen
Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen
der Hamburgischen Behörden und Ämter - Bereich Bau