Das Planverfahren liegt in der Zuständigkeit des Senats.
Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan Billwerder 31 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Jugendanstalt Hamburg südöstlich im Anschluss an die Justizvollzugsanstalt in Billwerder geschaffen werden.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren werden Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms durchgeführt.
Aktueller Hinweis
Die Verordnung über den Bebauungsplan Billwerder 31 ist mit Senatsbeschluss vom 28. September 2021 festgestellt worden (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 693).
Link
- Luftbild und weitere Karten zu diesem Plangebiet können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen