Das Planverfahren liegt in der Zuständigkeit des Senats.
Plangebiet
Gebiet um den geplanten Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona am Diebsteich in den Stadtteilen Altona-Nord und Bahrenfeld (Ortsteile 209 und 215)
Planungsziel
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nutzungsgemischte Bebauung schaffen, die einen städtebaulich-hochbaulichen Akzent am neuen Bahnhofsstandort setzt und in die zugleich die bahnbetrieblich notwendigen Funktionen eines Empfangsgebäudes integriert werden können. Darüber hinaus sollen die notwendigen Flächen für die verkehrliche Erschließung des Bahnhofs gesichert werden.
Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Aktueller Hinweis
Die Öffentliche Plandiskussion mit Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 des Baugesetzbuchs hat am 21. September 2016 stattgefunden.
Link
- Luftbild und weitere Karten zu diesem Plangebiet können Sie über den Geodatenserver des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung einsehen