Ziele und Themen
Das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz zielt ebenso wie die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf die Herstellung einer selbständigen Lebensführung und einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft ab.
Das Gesetz verpflichtet Hamburgs Träger der öffentlichen Gewalt - also die Fachbehörden und Bezirksämter sowie die öffentlichen Unternehmen, Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu verhindern bzw. abzubauen. Hierzu enthält das Gesetz verschiedene Themenfelder:
- Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr,
- Barrierefreie Kommunikation und Gebärdensprache,
- Gestaltung von Bescheiden und Formularen,
- Verständlichkeit und Leichte Sprache,
- Barrierefreie Informationstechnik.
Umsetzung der Rechte
Außerdem sind im Gesetz diverse Instrumente enthalten, die Menschen mit Behinderungen oder deren Verbände beziehungsweise Interessenvertretungen die Umsetzung ihrer Rechte aus dem Gesetz ermöglichen oder stärken.
Dazu zählt unter anderem die Stärkung der Position des Senatskoordinators für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Der Senatskoordinator ist unabhängig, weisungsungebunden und ressortübergreifend tätig. Er fungiert als koordinierende Stelle für Menschen mit Behinderungen und deren Verbände und Organisationen.
Weiterhin unterstützt ein Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen den Senat bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen.
Ferner wird eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet. Hierhin können sich Menschen mit Behinderungen wenden, wenn sie der Auffassung sind, in ihren Rechten aus dem HmbBGG verletzt worden zu sein. Die Schlichtungsstelle agiert unabhängig und unparteiisch und ist für alle Beteiligten unentgeltlich.