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Menschen mit Behinderung „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“

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Hamburg regt Diskussion um Bezeichnung des Schwerbehindertenausweises im Inklusionsbeirat des Bundes an. Ausweishülle kann auf Wunsch zugestellt werden.

„Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ - Die Ausweishülle kann auf Wunsch zugestellt werden

Schwerbehindertenausweis in einer Plastikhülle mit der Aufschrift „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ Ausweishülle mit dem Aufdruck „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“.

Die 14-jährige Hannah hat aus ihrem Schwerbehindertenausweis einen „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ gebastelt. Ihre Aktion hat viel Öffentlichkeit erfahren und dafür gesorgt, dass mehrere – insbesondere junge – Menschen mit Behinderung im Versorgungsamt Hamburg einen Antrag auf einen solchen Ausweis gestellt hatten. 

Hamburg hat die Idee aufgegriffen und erstellte Ausweishüllen mit dem Aufdruck „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“. Auf Wunsch können Schwerbehinderte diese Hülle von ihrem zuständigen Sachbearbeiter ​​​​​​​ erhalten.

Senatorin Dr. Melanie Leonhard Senatorin Dr. Melanie Leonhard

„Diese Aktion und ihre öffentliche Resonanz zeigt mir, dass es aus dem Kreis der Betroffenen das Bedürfnis gibt, diesen Begriff zu diskutieren“, sagt Senatorin Melanie Leonhard. „Ich würde mich sehr freuen, wenn eine solche Diskussion um die Bezeichnung des „Schwerbehindertenausweises“ in den Inklusionsbeirat des Bundes getragen wird. Ich habe deshalb Verena Bentele, die Beauftragte des Bundes für die Belange von Menschen mit Behinderung, gebeten, das Thema dort aufzugreifen.“

Artikel 4 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskommission legt unter anderem fest, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, „alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung darstellen.“

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde der Grundsatz „Nichts über uns, ohne uns!“ festgeschrieben.

Mehrere Betroffene haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Begriff „Schwerbehinderung“ als diskriminierend empfunden wird. Angesichts von über 7,6 Millionen Menschen in Deutschland, die auf Grundlage des SGB IX als „schwerbehindert“ gelten, ist jedoch unklar, wie dies die Mehrzahl der Betroffenen beurteilt.

„Eine ergebnisoffene Diskussion um die Bezeichnung des „Schwerbehindertenausweises“ kann somit nur von den Betroffenen selbst geführt werden“, erklärt Senatorin Leonhard. „Das betrifft die derzeitige Bezeichnung, aber auch mögliche Alternativbezeichnungen. Ergebnis einer Fachdiskussion im Inklusionsbeirat könnte eine qualifizierte Empfehlung an die Politik sein, die dann ganz im Sinne der Mehrheit der Menschen mit Behinderung ist.“

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