Behördenleitung
Jede Behörde wird von einem Präses - der Senatorin oder dem Senator geleitet. Dieser gehört dem Senat an und gehört zur Landesregierung. An der Spitze der Behördenverwaltung stehen die Staatsräte.
Elf Fachbehörden und zwei Senatsämter.
In Hamburg gibt es elf Fachbehörden, die sich in zahlreiche Ämter und Abteilungen aufgliedern. Hinzu kommen mit der Senatskanzlei und dem Personalamt zwei Senatsämter, die ressortübergreifende Aufgaben haben. Ihnen steht der Erste Bürgermeister vor.