Hundehaltung, Anleinpflicht für Hunde
Ab 26.01.2006 gilt: Außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks müssen alle Hunde angeleint sein, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht möglich (s. Link). Weiterhin...
Ab 26.01.2006 gilt: Außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks müssen alle Hunde angeleint sein, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht möglich (s. Link). Weiterhin gilt: Hunde müssen angeleint werden z.B. in Grünanlagen, in Einkaufszentren u. Fußgängerzonen. An bestimmte Orte (z.B. Spielplätze) dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Gefährliche Hunde sind immer mit Maulkorb und Leine zu führen.
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Broschüre: Anleinpflicht und Mitnahmeverbote (PDF, 116 KB, 2 Seiten)
- Broschüre: Bußgeldkatalog der hamburgischen Bezirksämter-auch für Hundegesetz, PDF,148 KB,72 Seiten
- Liste anerkannter Gehorsamkeitsprüfer:innen nach dem Hundegesetz, sortiert nach Alphabet
- Liste anerkannter Gehorsamkeitsprüfer:innen nach dem Hundegesetz, sortiert nach PLZ
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Leinenzwang für Hunde Leinenpflicht für Hunde Hunde, Anleinpflicht
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024