Hundehaltung, Anleinpflicht für Hunde

Ab 26.01.2006 gilt: Außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks müssen alle Hunde angeleint sein, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht möglich (s. Link). Weiterhin...

Ab 26.01.2006 gilt: Außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks müssen alle Hunde angeleint sein, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht möglich (s. Link). Weiterhin gilt: Hunde müssen angeleint werden z.B. in Grünanlagen, in Einkaufszentren u. Fußgängerzonen. An bestimmte Orte (z.B. Spielplätze) dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Gefährliche Hunde sind immer mit Maulkorb und Leine zu führen.

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