Anonyme Beschwerdestelle für Vergaben nach VOB und VOF (Bausektor)
Sie benötigen Kontaktdaten zu Beschwerdestellen für Vergaben nach VOB und VOF (Bausektor)?
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Keine, allerdings muss der vorgetragene Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Benötigte Unterlagen
Angaben die bei einem Anruf aufgenommen werden:
- Namen des Beschwerdeführers
- Kontaktadresse
- Name der ausschreibenden Dienststelle
- Name des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin
- Vergabenummer
- Gegenstand der Beschwerde, also der Sachverhalt
- Stand des Verfahrens.
Zu Beachten
Meldungen an die Handwerkskammer werden von dieser anonymisiert an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weitergegeben. Natürlich ersetzt ein Anruf bei einer der Hotlines nicht die formelle Beschwerde oder Rüge des Bieters in einem Vergabeverfahren.
Fristen
eine Beschwerde sollte zeitnah zu einer Ausschreibung geführt werden
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
keine
Beschreibung der Leistung
Hotline der Behörde: 040/42840-3230
Handwerkskammer-Hotline: 040/35905-326
Diese Hotlines bieten Betrieben die Möglichkeit, Beschwerden und Hinweise zu Vergabeverfahren zu geben. Die Anonymität des Anrufers gegenüber den Vergabestellen bleibt dabei jederzeit gewahrt.
Adresse und Kontakt
Suchwörter: VOB-Beschwerdestelle VOF (Bausektor) Beschwerdestelle Vergabe Telefon-Hotline: Anonyme Beschwerdestelle
Letzte Aktualisierung: 18.03.2024