Anonyme Beschwerdestelle für Vergaben nach VOB und VOF (Bausektor)

Sie benötigen Kontaktdaten zu Beschwerdestellen für Vergaben nach VOB und VOF (Bausektor)?

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Keine, allerdings muss der vorgetragene Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.

Benötigte Unterlagen

Angaben die bei einem Anruf aufgenommen werden:

  • Namen des Beschwerdeführers
  • Kontaktadresse
  • Name der ausschreibenden Dienststelle
  • Name des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin
  • Vergabenummer
  • Gegenstand der Beschwerde, also der Sachverhalt
  • Stand des Verfahrens.

Zu Beachten

Meldungen an die Handwerkskammer werden von dieser anonymisiert an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen weitergegeben. Natürlich ersetzt ein Anruf bei einer der Hotlines nicht die formelle Beschwerde oder Rüge des Bieters in einem Vergabeverfahren.

Fristen

eine Beschwerde sollte zeitnah zu einer Ausschreibung geführt werden

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

keine

Beschreibung der Leistung

Hotline der Behörde: 040/42840-3230
Handwerkskammer-Hotline: 040/35905-326
Diese Hotlines bieten Betrieben die Möglichkeit, Beschwerden und Hinweise zu Vergabeverfahren zu geben. Die Anonymität des Anrufers gegenüber den Vergabestellen bleibt dabei jederzeit gewahrt.

Adresse und Kontakt

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