Individuelle Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn Auszubildenden die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie die Ausbildung ermöglicht, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. An Schüler und Schülerinnen werden Leistungen erbracht, wenn die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen (Schüler-BAföG). Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. In Hamburg ist das Fachamt Grundsicherung und Soziales des Bezirksamtes Hamburg-Mitte zuständige Dienststelle. (Informationen unter - www.das-neue-bafoeg.de) Für das Studenten-BAföG ist das Studentenwerk bei den Hamburger Hochschulen zuständig. Telefon: 040 / 419020. Auszubildende wenden sich bitte an die Agentur für Arbeit. Telefon: 01801 55...
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchbegriffe: Arbeitsmarktpolitik, SGB III - Arbeitsförderung