Beglaubigungen von Kopien für privatrechtliche Zwecke (nicht zur Vorlage bei einer Behörde)
Das Wichtigste vorab
Erforderliche Unterlagen
Originaldokumente und ggf. Fotokopien.
Zu beachten
Beglaubigungen von Kopien (z.B. Arbeitszeugnisse, Erbschaftsangelegenheiten) dürfen nicht von einer Einwohnerdienststelle vorgenommen werden! Bitte wenden Sie sich an einen Notar.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Bitte telefonisch erfragen.
Allgemeine Informationen
Beglaubigungen von Kopien von privaten Schriftstücken, die privat verwendet werden sollen (z.B. Arbeitszeugnisse, Erbschaftsangelegenheiten), dürfen nicht von einer Einwohnerdienststelle vorgenommen werden! Bitte wenden Sie sich an einen Notar.
Stand der Information: 15.05.2022, Eintrag: 11254378