Anträge auf Einrichtungen / Markierungen von Behindertenplätzen sind zunächst beim Landesbetrieb Verkehr (LBV, Tel.-Nr. 42858-2492 oder E-Mail: ausnahmen@lbv.hamburg.de) zu beantragen. Anschließend ist Vorsprache beim zuständigen Polizeikommissariat erforderlich.
Das Straßenverkehrsrecht sieht für schwerbehinderte Menschen eine Reihe von Parkerleichterungen vor. Sie sollen die Mobilität schwerbehinderter Menschen fördern und dazu beitragen, bestehende behinderungsbedingte Barrieren abzubauen. Weitere Informationen, sowie eine Übersicht der Behindertenparkplätze in Hamburg, siehe Links.
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Stand der Information: 19.05.2022, Eintrag: 11254461