Container auf öffentlichen Flächen
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt das Aufstellen von Containern und Bauwagen außerhalb von...
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt das Aufstellen von Containern und Bauwagen außerhalb von Baustelleneinrichtungen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauchs oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Antragstellung kann formlos erfolgen. Skizze mit Angaben der Maße sind erforderlich. Antragsformular siehe Link
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Bearbeitungsdauer mindestens 1 Woche (Großbaustellen mindestens 6 Wochen).
Gebühren
Sehr differenziert, daher bitte telefonisch oder vor Ort erfragen; Mindestgebühr 52,50 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Antrag auf Erteilen einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wege,PDF,24 KB,2 Seiten
Weitere Dienstleistungen
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Schuttcontainer Altkleider Altkleidercontainer, Aufstellung Baucontainer Big Bag Schütt-Sack Schütt-Säcke
Letzte Aktualisierung: 18.03.2024