Schriftlicher Antrag, Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über einen erfolgreich durchgeführten Wesenstest, Nachweise über Sterilisation oder Kastration des Hundes, über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und über die fälschungssichere Kennzeichnung mittels Mikrochip. Detailauskünfte erteilt das zuständige Verbraucherschutzamt.
Zu beachten
Welche Hunde als gefährlich gelten, siehe Link - Gefährliche Hunde - Liste der anerkannten Sachverständigen siehe Link. Welpen und Junghunde bis zum 15. Lebensmonat können nur befristet freigestellt werden. Voraussetzung: Wesenstest für Junghunde oder der Nachweis der regelmäßigen erfolgreichen Teilnahme an einer Junghundeausbildung. Für Rottweiler, die am 1.4.06 bereits gehalten werden, gelten Übergangsvorschriften.