Gewerbe, Ummeldung (Bezirksamt)
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Das Wichtigste vorab
Voraussetzungen
Verlegung eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
oder Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sindErforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung,
- Ggfs. Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personengesellschaften z.B. GmbH, AG, eingetragener Kaufmann),
- Ggfs. Notarunterlagen (z.B. über die KG oder GmbH).
Zu beachten
Die Gewerbeummeldung kann durch persönliche Vorsprache oder schriftlich per Post, E-Mail oder Fax mittels Formblatt (siehe Formulare, Services & Links ) erfolgen (im letzteren Fall bitte Kopien der unter Unterlagen aufgeführten Dokumente beifügen). Eine schriftliche Ummeldung wird empfohlen. Die Gebühr wird per Gebührenbescheid erhoben.
Die Ummeldung eines Gewerbes kann auch durch eine nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte und ausgewiesene Person erfolgen.
Bei Verlegung des Betriebssitzes in ein anderes Bundesland muss das Gewerbe abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder angemeldet werden.
Von der Gewerbeanzeige erhalten unter anderem eine Mitteilung
das zuständige Finanzamt,
die Handelskammer bzw. die Handwerkskammer,
die Berufsgenossenschaft,
das staatliche Amt für Arbeitsschutz.
Diese Mitteilung ersetzt nicht eine besondere Meldepflicht; insbesondere ist bei Handwerksbetrieben noch eine Ummeldung bei der Handwerkskammer sinnvollerweise unter Vorlage der Handwerkskarte erforderlich.
Die Eintragung im Handelsregister ersetzt/beinhaltet nicht die Anzeige gemäß § 14 GewO (Anzeigepflicht). Wenn das Gewerbe im Handelsregister verzeichnet ist, ist das Handelsregister über die Änderung zusätzlich zu informieren. Das Gewerbe muss daher gesondert beim zuständigen Bezirksamt an,-ab und umgemeldet werden.
Gewerbeummeldungen werden auch in der Handelskammer Hamburg und in der Handwerkskammer Hamburg entgegengenommen.Fristen
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen. Oder Gewerbeummeldung: unverzüglich zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung der gewerblichen Tätigkeit
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Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Die Ummeldung eines Gewerbes kann auch durch eine nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte und ausgewiesene Person erfolgen.
Von der Gewerbeanzeige erhalten unter anderem eine Mitteilung
das zuständige Finanzamt,
die Handelskammer bzw. die Handwerkskammer,
die Berufsgenossenschaft,
das staatliche Amt für Arbeitsschutz.
Diese Mitteilung ersetzt nicht eine besondere Meldepflicht; insbesondere ist bei Handwerksbetrieben noch eine Ummeldung bei der Handwerkskammer sinnvollerweise unter Vorlage der Handwerkskarte erforderlich.
Die Eintragung im Handelsregister ersetzt/beinhaltet nicht die Anzeige gemäß § 14 GewO (Anzeigepflicht). Wenn das Gewerbe im Handelsregister verzeichnet ist, ist das Handelsregister über die Änderung zusätzlich zu informieren. Das Gewerbe muss daher gesondert beim zuständigen Bezirksamt an,-ab und umgemeldet werden.Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu zwei Wochen.Gebühren
Für die Bescheinigung einer Betriebsverlegung wird eine Gebühr in Höhe von 20 EUR erhoben. Änderungen aufgrund z.B. Umfirmierungen, Tätigkeitserweiterungen sind gebührenfrei. Eine Zweitschrift der Bestätigung der Gewerbeummeldung ist zu reduzierten Gebühren von 10 EUR erhältlich.
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Formulare, Services & Links
Online-Services
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Gewerbeanzeige Online
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Formular: Beiblatt weitere Gesellschafter- mit englischer Anleitung, PDF, 453 KB, 1 Seite
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Formular: Beiblatt weitere Gesellschafter, PDF, 453 KB, 1 Seite
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Formular: Beiblatt weitere Tätigkeiten - mit englischer Anleitung, PDF, 678 KB, 2 Seiten
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Formular: Beiblatt weitere Tätigkeiten, PDF, 438 KB, 1 Seite
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Formular: Betriebsbeschreibung Arbeitsstätten, PDF, 59 KB, 4 Seiten
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Formular: Gewerbeummeldung - mit englischer Anleitung, PDF, 540 KB, 1 Seite
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Formular: Gewerbeummeldung, PDF, 645 KB, 2 Seiten - barrierefrei
Formulare und Downloads
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Allgemeine Informationen
Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie- den Sitz Ihres Gewerbebetriebes innerhalb Hamburgs verlegen,
- den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder
- den Gegenstand des Gewerbes ausdehnen (wenn beispielsweise Waren und Leistungen hinzukommen, die in der bisherigen Anmeldung nicht vorgesehen waren).
Rechtsgrundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
§ 55c Gewerbeordnung (GewO)
Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Stand der Information: 06.03.2021