Infektionshygiene, Überwachung der Einhaltung in Wohn-Pflegeeinrichtungen
Das Wichtigste vorab
Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
Dokumentationen aus den Bereichen Hygienepläne, Mitarbeiterschulungen, Gerätewartung.
Zu beachten
Die Gesundheitsämter beraten und bewachen entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen nachgegangen.
Regel-und anlassbezogene Begehungen durch die Gesundheitsaufsicht finden statt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Kurzfristig.
Gebühren
Keine.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlagen
§ 36 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 13 Einhaltung der Infektionshygiene - Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG) Vom 18. Juli 2001