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Amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis)

Für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden, für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich können Sie den Nachweis hierfür beantragen.

Flurstücks- und Eigentumsnachweise oder Bestandsnachweise sind auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Hamburger Bezirksämter
erhältlich.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Nachweise mit Eigentümerangaben erhalten

  • die Grundeigentümer selbst.
  • Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und Notare.
  • Andere Personen, sofern sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Benötigte Unterlagen

Für Nachweise mit personenbezogenen Daten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen folgende Unterlagen erforderlich

  • ein Berechtigungsnachweis oder
  • eine Vollmacht des Grundeigentümers beziehungsweise Erbbauberechtigten (siehe Link Vollmacht)

Zu Beachten

  • Das Kundenzentrum des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung ist seit dem 11.05.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Die Nachweise können jetzt online in Auftrag gegeben werden. Weitere Möglichkeiten siehe Link Vertriebswege.
  • Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
  • Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erhalten Sie weitere Informationen. 
  • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter. Dort werden die Nachweise gleich vor Ort ausgedruckt.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Online:   Auf den Online-Dienst gelangen Sie über den Link HamburgService. Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
  • Die anfallenden Gebühren werden per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt.
  • E-Mail, Fax oder Brief: Der Eigentümer oder die Eigentümerin eines Grundstücks, Erbbauberechtigte oder eine bevollmächtigte Person erstellen einen Auftrag.
  • Die  Dokumente werden dann zusammen mit dem Gebührenbescheid als PDF-Dateien per E-Mail versendet oder in Papierform mit der Post geschickt.

 
 

Dauer

Online:


  • Kunde: Etwa 15 Minuten für die Auswahl des Produktes, wenn die Interneteinstellung Popup-Fenster zulässt.

  • LGV:

    • Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses etwa 2-3 Arbeitstage                

    • Produkte ohne berechtigtes Interesse innerhalb eines Tages




E-Mail, Fax oder Brief: Etwa 3-7 Arbeitstage

Gebühren

Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.

Zahlungsarten

  • Rechnung

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)

Beschreibung der Leistung

Die Flurstücks- und Eigentumsnachweise enthalten Angaben zum Flurstück und Gebäude wie Flurstücksnummer, Straßenname, Hausnummer und Größe des Flurstücks in Quadratmetern.

Die Flurstücks- und Eigentumsnachweise informieren über öffentlich-rechtliche Festlegungen zum Beispiel über Baulasten, Naturschutzgebiete, Städtebauliche Erhaltungsgebiete oder Denkmalschutz.
Die Flurstücks- und Eigentumsnachweise enthalten Eigentümerdaten des Grundbuchs.

Bei Eigentümerdaten des Grundbuchs handelt es sich um personenbezogene Angaben, die dem Datenschutz unterliegen.

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Adresse und Kontakt

E-Mail senden

Telefonnummer

+49 40 42826-5720

Öffnungszeiten

Das Kundenzentrum des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung ist seit dem 11.05.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

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