einfache Melderegisterauskunft
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt. Ob Ihnen eine Meldebehö...
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Sie können eine Auskunft auch online erhalten Dies ist nur nach vorheriger Ausweisvorlage in einem Hamburger Standort des Hamburg Service vor Ort und einer Registrierung im Service Portal möglich.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Benötigte Unterlagen
- Vor- und Zuname der gesuchten Person
- bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum
Zu Beachten
Jede anfragende Person/Stelle hat anzugeben, ob die Anfrage für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wird.
Zudem ist eine Auskunft immer nur möglich, wenn die anfragende Person/Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels.
Sollte die anfragende Person oder Stelle die Daten für gewerbliche Nutzung erfragen, so ist der genaue Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft anschließend auch nur für diesen Zweck zu verwenden.
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Die Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft (z.B. neue Anschrift) kann vor Ort im Hamburg Service, per E-Mail, Fax oder postalisch erfolgen. Die Antwort erhält die anfragende Person/Stelle in jedem Fall postalisch.
Dauer
Die schriftliche Beantwortung der Anfrage kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Gebühren
- 13 EUR,
- online 6 EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
- § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__44.html - Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/341-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Geltendmachung meiner Rechte hinsichtlich der Weitergabe meiner Daten nach dem BMG
- Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft - Antrag
Weitere Dienstleistungen
- Melderegister, Auskunft für Daten vor 1987 (Meldearchiv)
- Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft für Rechtsanwälte oder Firmen
- Melderegister, Erweiterte Melderegisterauskunft
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 18.03.2024