Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)
Sielanschluss Gewerbe
Ein neuer oder zusätzlicher Sielanschluss bedarf einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Antrag und Bauvorlagen.
Zu Beachten
Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Sielanschlüsse nach § 7 HmbAbwG liegt jetzt bei der Hamburger Stadtentwässerung (HSE)
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Sielanschluss an die öffentliche Abwasseranlage: Soll eine Grundstücksentwässerungsanlage an eine öffentliche Abwasseranlage (Schmutz-, Misch-, oder Regenwassersiel) angeschlossen werden, bedarf der Anschluss und die Herstellung eines neuen oder zusätzlichen Sielanschlusses einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG. Für alle Grundstücke erteilt diese Genehmigung die Hamburger Stadtentwässerung Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Bernd Neuring / Evelyn Salzmann, Telefon: 040 / 7888 82 -114 / -116, sielanschluss@hamburgwasser.de Sielkataster, Leitungspläne: 040 / 7888 82 112, anlageninfo@hamburgwasser.de
Adresse und Kontakt
Adresse
Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)
Billhorner Deich 2 20539 Hamburg
E-Mail senden
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Mo, Di 13-15 Uhr, Do, Fr 9.30-12 Uhr und nach Vereinbarung
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 15/21 Baron-Voght-Str. (Mitte)
Suchwörter: Kanalanschluss Gewerbe Grundstücksentwässerung-Sielanschluss Gewerbe Abwasserleitung-Sielanschluss Gewerbe Hamburgisches Abwassergesetz-Sielanschluss Gewerbe Abwassergesetz-Sielanschluss Gewerbe Siele-Sielanschluss Gewerbe Siel - Sielkataster
Letzte Aktualisierung: 18.03.2024