Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)

Sielanschluss Gewerbe

Ein neuer oder zusätzlicher Sielanschluss bedarf einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Antrag und Bauvorlagen.

Zu Beachten

Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Sielanschlüsse nach § 7 HmbAbwG liegt jetzt bei der Hamburger Stadtentwässerung (HSE)

Beschreibung der Leistung

Sielanschluss an die öffentliche Abwasseranlage: Soll eine Grundstücksentwässerungsanlage an eine öffentliche Abwasseranlage (Schmutz-, Misch-, oder Regenwassersiel) angeschlossen werden, bedarf der Anschluss und die Herstellung eines neuen oder zusätzlichen Sielanschlusses einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG. Für alle Grundstücke erteilt diese Genehmigung die Hamburger Stadtentwässerung Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg Bernd Neuring / Evelyn Salzmann, Telefon: 040 / 7888 82 -114 / -116, sielanschluss@hamburgwasser.de Sielkataster, Leitungspläne: 040 / 7888 82 112, anlageninfo@hamburgwasser.de

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Adresse und Kontakt

Adresse

Hamburg Wasser (Hamburger Stadtentwässerung)
Billhorner Deich 2 20539 Hamburg

E-Mail senden

Telefonnummer

+49 40 78882222

Öffnungszeiten

Mo, Di 13-15 Uhr, Do, Fr 9.30-12 Uhr und nach Vereinbarung

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 15/21 Baron-Voght-Str. (Mitte)

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