Eingliederungshilfe (SGB IX): Sozialpädagogischer Fachdienst (Fallmanagement)

Der sozialpädagogische Fachdienst gliedert sich in zwei Bereiche (EH 2 und EH 3) mit inhaltsgleichen Aufgaben. Alle Abteilungen sind für das Fallmanagement ambulanter Eingliederungshilfen (einschließlich für Werkstätten und Tagesförderstätten) sowie in...

Der sozialpädagogische Fachdienst gliedert sich in zwei Bereiche (EH 2 und EH 3) mit inhaltsgleichen Aufgaben.
Alle Abteilungen sind für das Fallmanagement ambulanter Eingliederungshilfen (einschließlich für Werkstätten und Tagesförderstätten) sowie in besonderen Wohnformen (früher: stationäre Einrichtungen) innerhalb und außerhalb Hamburgs für Menschen mit einer geistigen, körperlichen und / oder seelischen Behinderung zuständig. Einige Spezialaufgaben werden nur von einzelnen Abteilungen wahrgenommen.
 
Die Fallmanagerinnen und Fallmanager stellen zusammen mit den Leistungsberechtigten im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens die notwendigen und erforderlichen Bedarfe fest. Dabei werden die benötigte ambulante Leistung oder die Fachleistung in einer besonderen Wohnform ermittelt. Ergänzend werden Ziele vereinbart, die im Gesamtplan festgehalten werden. Soweit erforderlich erfolgt dies in einer Gesamtplankonferenz mit weiteren vom Leistungsberechtigten hinzugezogenen Personen.
Seit Januar 2020 sind alle Anträge auf Eingliederungshilfe beim Leistungsrechtlichen Fachdienst EH 1 einzureichen. Dort wird das Verfahren eingeleitet:  Bei Neuanträgen wird zunächst der Ärztliche Fachdienst um die erforderliche Feststellung der Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis gebeten. Wenn dies positiv erfolgt ist, wird der Sozialpädagogische Fachdienst mit dem Gesamtplanverfahren beauftragt.
 
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Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Verbindung mit § 53 SGB XII in der Fassung vom 31. Dezember 2019.

Benötigte Unterlagen

  • Ein schriftlicher Antrag auf die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe.
  • Die ausgefüllte Checkliste SGB IX. Sie können die Checkliste blanko ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und unterschreiben.
  • Die ausgefüllte Erklärung SGB IX.
  • Ein Nachweis zum aktuellen Aufenthaltstitel/Personalausweis
  • Medizinische Unterlagen (z.B. Atteste, Klinikberichte, Gutachten, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Feststellungsbescheid, Schwerbehindertenausweis) – sofern vorhanden
  •  Betreuerausweis – sofern vorhanden
  • Eine Schweigepflichtentbindung

 

Zu Beachten

Keine

Fristen

keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags.
  • Prüfung und Bearbeitung des Antrags.
  • Weiterleitung an den Ärztlichen Fachdienst. Hier erfolgt die Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Verbindung mit § 53 SGB XII in der Fassung vom 31. Dezember 2019.
  • Nach erfolgter Personenkreisfeststellung, Weiterleitung an den Sozialpädagogischen Fachdienst. Hier wird die Erstellung von Gesamtplänen mit Bedarfserhebung und Befürwortung bei allen Leistungen vorgenommen.

Die Bewilligung der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und gegebenenfalls Bewilligung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII erfolgt dann durch den Leistungsrechtlichen Fachdienst

Dauer

individuell

Gebühren

keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__99.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html

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