Verpflichtungserklärungen, Aufenthalt bis zu 3 Monate
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Das Wichtigste vorab
Voraussetzungen
- Der Einladende muss persönlich erscheinen.
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Links)
- Das Formular zur Verpflichtungserklärung erhalten Sie nur bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Kundenzentrum und muss auch dort abgegeben werden.
- Vertreter von juristischen Personen können sich an das für den Sitz der juristischen Person zuständige Kundenzentrum oder das für ihren Wohnort zuständige Kundenzentrum wenden. Die genaue Zuständigkeit erfahren Sie bei Eingabe Ihrer Meldeadresse im Feld oben.
Erforderliche Unterlagen
Von dem BESUCHER werden benötigt:- genaue Personalien (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort),
- Adresse im Ausland,
- Wünschenswert ist die Seriennummer des Reisepasses.
Von dem GASTGEBER werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit. Neben Bescheiden über Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld bei ARBEITNEHMERN auch durch Vorlage der Lohn-/Gehaltbescheinigung/Bezügemitteilung für den letzten Monat.
- Bei RENTNERN: Rentenbescheid aus dem die Höhe der aktuellen monatlichen Rente hervorgeht.
- SELBSTÄNDIGE/FREIBERUFLER: Letzter Steuerbescheid und aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung oder sonstige Nachweise (z.B. vom Steuerberater bescheinigt), aus denen das monatliche Nettoeinkommen oder der aktuelle monatliche Gewinn hervorgeht. Kontoauszüge oder Sparbücher reichen als Nachweise NICHT aus.
- JURISTISCHE PERSONEN (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Gewinn- und Verlustrechnung oder sonstige Nachweise (Vorsprache des Geschäftsführers oder eines Prokuristen).
- BezieherInnen von ARBEITSLOSENGELD I: letzter Bewilligungsbescheid
Zu beachten
Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von folgenden Personen abgegeben werden: Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II , dem SGB XII oder ein Stipendium erhalten. Auch nicht von Ausländern, wenn sie folgendes besitzen: Duldung, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltsgestattung, Visum nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Visakodex, kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse.Fristen
Eine Verpflichtungserklärung kann maximal 6 Monate vor dem 1. Tag des Besuchs beantragt werden. -
Ablauf, Dauer & Gebühren
Bearbeitungsdauer
sofortGebühren
29 EUR. -
Formulare, Services & Links
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Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen ausländischen Besucher einladen wollen, der für die Einreise ein Visum benötigt, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie gegenüber dem Kundenzentrum eine Verpflichtungserklärung abgeben.Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt des Besuchers einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen.
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchbegriffe: Besuch von ausländischen Bürgern, Aufenthalt bis 3 Monate, Einladungen ausländischer Bürger, Aufenthalt bis 3 Monate
Stand der Information: 07.12.2019