Werbeanlagen, Genehmigung

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Gestattungsvertrag über die Ausübung von Werberechten auf Staatsgrund der FHH wird nicht berührt und
 Voraussetzungen des § 19 Abs. 1, Satz 4 Hamburgisches Wegegesetz müssen vorliegen:
Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs. Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauch oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer. Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.

Benötigte Unterlagen

Antragstellung kann formlos erfolgen.  Aus dem Antrag sollte folgendes hervorgehen:     
genaue Ortsbezeichnungen sowie Angaben zur Werbeanlage (Länge, Breite, Höhe)
Zweck und Art der Nutzung
Zeitraum         von… bis …   
genaue Firmenangaben (Name, Anschrift, Tel., Fax, E-Mail, Ansprechpartner)
 


Hilfreich ist Lageplan mit rot gekennzeichneter Grundstücksgrenze und Eintragungen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.

Gebühren

Je nach Art der Nutzungen unterschiedlich, Mindestgebühr 50 €

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz

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