Ausweisdokument und Auszahlungs- bzw. Annahmeanordnung
Zu beachten
Bei Auszahlungen von Sozialhilfe ist bei Anfragen, ob die Zahlung angewiesen wurde, grundsätzlich eine Rücksprache mit der Sachbearbeitung des Grundsicherungs- und Sozialamts erforderlich. Die Zahlstellen geben hierüber keine Auskunft. Wenn der Auszahlungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, wird in der Regel der Auszahlungstermin vorgezogen.