Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Genehmigung von Rücknahmesystemen für gebrauchte Verkaufsverpackungen - Duale Systeme

Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als duales System nach § 18 Abs. 1 VerpackG
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 18 Abs. 1a VerpackG
  • Handelsregisterauszug
  • Bestellung eines Abfallbeauftragten gemäß § 2 Nr. 3a) AbfBeauftrV
  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Mitbenutzung von Erfassungseinrichtungen zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen – „Hamburger Wertstofftonne“ mit der Stadtreinigung Hamburg AöR
  • Bestätigung der SRH zur Unterwerfung unter die geltende Abstimmungsvereinbarung
  • Unterschriebene Verträge für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Fraktionen Altglas, Leichtverpackungen und Altpapier
  • Unterwerfungserklärung unter die bestehende Abstimmungsvereinbarung mit der Stadtreinigung Hamburg AöR (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger)
  • PPK-Mitbenutzungsvereinbarungen nach § 33 Abs. 4 VerpackG
  • Vertrag über die Abnahme und Verwertung gebrauchter Getränkekartons
  • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 VerpackG

 

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag sowie geeignete Nachweise gemäß § 18 Absatz 1 und 1a Verpackungsgesetzt (VerpackG). Dies sind u.a.:

  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als duales System nach § 18 Abs. 1 VerpackG
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 18 Abs. 1a VerpackG
  • Handelsregisterauszug
  • Bestellung eines Abfallbeauftragten gemäß § 2 Nr. 3a) AbfBeauftrV
  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Mitbenutzung von Erfassungseinrichtungen zur Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen – „Hamburger Wertstofftonne“ mit der Stadtreinigung Hamburg AöR
  • Bestätigung der SRH zur Unterwerfung unter die geltende Abstimmungsvereinbarung
  • Unterschriebene Verträge für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Fraktionen Altglas, Leichtverpackungen und Altpapier
  • Unterwerfungserklärung unter die bestehende Abstimmungsvereinbarung mit der Stadtreinigung Hamburg AöR (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger)
  • PPK-Mitbenutzungsvereinbarungen nach § 33 Abs. 4 VerpackG
  • Vertrag über die Abnahme und Verwertung gebrauchter Getränkekartons
  • Finanzierungsvereinbarung mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 VerpackG
  • Beitrittsnachweis bei der  - Gemeinsamen Stelle

 

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Die Genehmigung wird erst nach Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg wirksam.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Antrag auf Genehmigung
  • Prüfung auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen 
  • Verwaltungsverfahren
  • Anhörung der betroffenen Dritten (bestehende duale Systeme und Zentralen Stelle Verpackungsregister)
  • Genehmigung
  • Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg
  • Hinterlegung der Sicherheitsleistung

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt nach Vollständigkeit der Unterlagen max. drei Monate.

Gebühren

Die Kosten richten sich nach Nr. 2.3.7.1 der Anlage 1 Abschnitt 2 Umweltgebührenordnung.

Beschreibung der Leistung

Systeme zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen müssen von der zuständigen Obersten Abfallbehörde genehmigt werden.
 

Karte vergrößern

Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

E-Mail senden

Telefonnummer

+49 40 42840-0

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Themenübersicht auf hamburg.de