Bundeskriminalamt

Anzeige bei Überlassen von Waffen an EU-Bürger

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Genehmigungspflichtige Schusswaffen dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Die vom Bundeskriminalamt erstellten Bescheide sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Adresse

Bundeskriminalamt
Thaerstraße 11 65193 Wiesbaden

E-Mail senden

Telefonnummer

+49 611 55-15883

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