Wählen Sie Ihre Sprache Englisch
Bundeskriminalamt
Anzeige bei Überlassen von Waffen an EU-Bürger
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Genehmigungspflichtige Schusswaffen dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die vom Bundeskriminalamt erstellten Bescheide sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Formulare, Services & Links
Adresse und Kontakt
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Suchwörter: Waffenüberlassung am EU-Bürger, Anzeige Überlassung von Waffen am EU-Bürger, Anzeige
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024