Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfall und Entsorgung - Abfalltransporterlaubnis
Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular,
- Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung,
- Aktueller Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen),
- Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde,
- Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG,
- Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.
Zu Beachten
Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Je nach Aufwand 50 - 1000 EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Antrag auf Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
- ausfüllbares PDF-Formular für die Anzeige nach § 53 KrWG
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Für das gewerbsmäßige Befördern und Sammeln von gefährlichen Abfällen ist eine Erlaubnis erforderlich. Näheres regelt der § 54 KrWG und die Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
Für das Erlaubnisverfahren werden folgende Unterlagen benötigt: Ausgefülltes Antragsformular, Kopie der aktuellen Gewerbeanmeldung, Aktueller Handels-registerauszug (sofern im Handelsregister eingetragen), Auskunft/Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage direkt bei einer Behörde, Führungszeugnis/-se, Belegart OG, zur Vorlage direkt bei einer Behörde mit Angabe des Zwecks Abfalltransporterlaubnis gemäß § 54 KrWG, Fachkundenachweise, z. B. einschlägige Lehrgangsbescheinigungen und Belege über bisherige Praxiserfahrungen.
Andere Abfalltransporttätigkeiten z. B. mit ungefähr-lichen Abfällen sind in der Regel gemäß § 53 KrWG anzuzeigen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Raum: F.04.409
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Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
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S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Suchwörter: Gefährlicher Abfall, Transportgenehmigung Sondermüll, Transportgenehmigung Transportgenehmigung für die Entsorgung gefährlicher Abfälle
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024