Gaststättengewerbe, Erlaubnis
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Das Wichtigste vorab
Voraussetzungen
persönliche Zuverlässigkeit
Ihre Zuverlässigkeit wird anhand einer Bescheinigung in Steuersachen, Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch alle Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz.Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung,
- ggf. Aufenthaltstitel
- Bescheinigung in Steuersachen,
- Führungszeugnis für Behörden (wird bei Antragstellung von der Behörde angefordert),
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (wird bei Antragstellung von der Behörde angefordert)
- Miet-/Pachtvertrag,
- Unterrichtungsnachweis der Handelskammer
- nur bei Speisenabgabe: Bescheinigung über eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- nur bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag
Zu beachten
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig im stehenden Gewerbe, also in einer festen Betriebsstätte, Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen
Einer Gaststättenerlaubnis bzw. -konzession bedarf nur, wer in seinem Betrieb alkoholische Getränke ausschenken will. Es sollte allerdings beachtet werden, dass weiterhin die Gewerbeanmeldung und eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sind.
Bei räumlichen Änderungen handelt es sich um Änderungen der gaststättenrechtlichen Erlaubnis wie zum Beispiel Vergrößerung der Schankraumfläche oder Veränderungen der Nebenräume (Küche, Lagerräume etc.).
Bei Änderung der Betriebsart handelt es sich um Änderungen der Betriebsform - zum Beispiel von einer Schankwirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeit in eine Schankwirtschaft in der Betriebsart Diskothek.
Keine Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreichen.
Fristen
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde vor Eröffnung des Betriebs anzeigen. -
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag. Hierzu reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular ein. Anschließend erfolgt die Überprüfung des Antragstellers und der Räumlichkeiten.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 3 MonateGebühren
Die Gebühr wird pauschal erhoben und liegt zwischen 490 EUR - 590 EUR. -
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Konzession).Rechtsgrundlagen
§ 2 Gaststättengesetz (GastG)
Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung