Führungszeugnis, Erweitert (§ 30 a BZRG - an Privatpersonen / zur Vorlage Behörde)
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Das Wichtigste vorab
Voraussetzungen
Wohnhaft in Hamburg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz.Erforderliche Unterlagen
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung gemäß § 30 a Abs. 2 BZRG. Fehlt diese Bescheinigung darf kein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt werden.
Zu beachten
- Arbeitgeber/Institutionen/Behörden, die das erweiterte Führungszeugnis für eine angestrebte Beschäftigung verlangen, stellen dem Antragsteller eine Bescheinigung aus, welche bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. Fehlt diese Erklärung, darf kein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden.
- Zudem muss darin bescheinigt sein, dass die Tätigkeit in einem von § 30 a BZRG umfassten Bereich ausgeübt wird.
- Das Zeugnis wird immer an die Meldeanschrift des Wohnsitzes geschickt, wo es beantragt wurde.
- Bei Verwendung zur Vorlage bei einer Behörde wird es direkt an die Behörde gesandt.
- Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich an das Kundenzentrum Hamburg-Mitte.
Fristen
Keine -
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Der Antrag wird persönlich im Kundenzentrum durch den Kunden gestellt. Der Sachbearbeiter nimmt diesen auf und leitet ihn an das Bundeszentralregister in Bonn weiter. Von dort aus erhält der Kunde das Führungszeugnis.Bearbeitungsdauer
Antragstellung ca. 5 Minuten. Bearbeitungsdauer 2-6 Wochen.Gebühren
13 EUR -
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
Links auf hamburg.de
Links im Internet
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Allgemeine Informationen
Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung, beruflich oder ehrenamtlicher Beschäftigung in den Bereichen: Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger sowie in Bereichen mit Kontakt zu Minderjährigen.Sollten Sie ein Führungszeugnis benötigen, dann teilt Ihnen dies Arbeitgeber/Institution/Behörde mit.
Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Falls der Antragsteller nicht in Deutschland lebt: Beantragung direkt beim Bundeszentralregister in Bonn (Tel.: +49 228 99410-40) oder über die Deutsche Botschaft im Ausland möglich.
Alternativ können Sie jetzt Ihr Führungszeugnis auch online beantragen. Diese Dienstleistung zur Online-Beantragung wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz angeboten.
Die bezirklichen Kundenzentren können daher keine Auskünfte und Hinweise zur Online-Beantragung geben - weder telefonisch noch persönlich.Rechtsgrundlagen
§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Ermittlung der nächstgelegenen Einrichtung
Suchbegriffe: Arbeit mit Minderjährigen, Führungszeugnis, Auszug aus dem Bundeszentralregister, Führungszeugnis, erweitert
Stand der Information: 27.01.2021