Besonderheit Corona-Zeit: Seitdem 18. Mai 2020 dürfen sich bei Trauungen in den Hamburger Trauzimmern wieder bis zu zehn Personen zusammen aufhalten. Die Zahl von zehn Personen ist ein grundsätzlicher Rahmen. Dabei ist zu beachten, dass die Personenzahl inklusive Standesbeamtin beziehungsweise Standesbeamtem gilt und die weiteren Personen maximal aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen. Die tatsächliche Umsetzung muss sich in Anlehnung an den Betrieb der anderen Publikumsdienststellen vor Ort sowie an den individuellen räumlichen Gegebenheiten orientieren. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Abstandsregeln muss dabei immer gewährleistet sein. Die Entscheidung über die tatsächlich erlaube Personenanzahl wird jeweils vor Ort im Standesamt und mit Augenmaß getroffen. Bitte fragen Sie gegebenenfalls telefonisch nach. Die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg gilt in der jeweils aktuell gültigen Fassung. ---
Die Hamburger Standesämter bieten auch Eheschließungen an Samstagen an (AUSNAHME: Die Bezirke WANDSBEK und BERGEDORF). Die genauen Termine erfragen Sie beim jeweiligen Standesamt vor Ort.