Elterngeld - Anspruch
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Das Wichtigste vorab
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter, unterschriebener Antrag
- Kopie Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltsgestattung/Freizügigkeitsbescheinigung und aktueller Meldebescheinigung
- Original der Geburtsbescheinigung für Elterngeld (vom Standesamt bei Geburt erstellt)
- ausgefüllte Bescheinigung A Mutterschaftsbezüge und bei Erwerbstätigkeit die Bescheinigung B
- Einkommenserklärung mit Nachweisen, grundsätzlich Kopien der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der letzten 14 Monate vor Geburt, Kopie Steuerbescheide beider Elternteile des Kalenderjahres vor Geburt
- Kopie aktuelle Haushaltsbescheinigung bei mindestens einem Geschwisterkind unter 3 Jahren oder weiteren Kindern bis sechs Jahre
- letzte Elterngeldbescheide für ältere Kinder
- Selbstständige: Letzter Steuerbescheid, Gewinn und Verlustrechnung, Nachweis Beiträge Sozialversicherung (KV,PV,RV)
- Beschäftigte FHH: Paisy Ausdruck
- bei Teilzeitarbeit im Elterngeldbezug: Verdienstbescheinigung des Antragstellers
- unverheiratete Väter, die mit Kind im Haushalt leben:Vaterschaftsanerkennungsurkunde
- Alleinerziehende:Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Zu beachten
Für Pflegekinder kann kein Elterngeld bezogen werden. Bei Ausländern erfolgt eine zusätzliche Prüfung des Anspruchs durch Vorlage des Aufenthaltstitels. Frühgeburten beeinträchtigen weder Höhe noch regulären Bewilligungszeitraum des Elterngeldes (siehe Dienstleistung Frühgeburten oder Mutterschaftsgeld) -
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Elterngeld - Merkblatt zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 441 KB, 4 Seiten
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung A - der Krankenkasse / Dienststelle über Mutterschaftsbezüge
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung B - Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers, barrierefrei, PDF
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Elterngeld - Erklärung zum Einkommen ab 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 649 KB, 2 Seiten
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Formular: Erklärung für Selbstständige - barrierefrei, PDF, 160 KB, 2 Seiten
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Informationsblatt über die notwendigen Unterlagen (Elterngeld) - barrierefrei, PDF, 130 KB, 1 Seite
Links im Behördenfinder
Links im Internet
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Allgemeine Informationen
Grundsatz: Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, mit ihren Kindern im eigenen Haushalt leben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht der Reichensteuer unterliegen (siehe Dienstleistung ''Elterngeld-Einkommensgrenze''). Das in Elternzeit befindliche Elternteil darf während der Elternzeit entweder nicht oder höchstens 30 Wochenstunden erwerbstätig sein (Ausnahme, siehe Berufsausbildung oder Schüler/Studenten). Anspruch hat auch, wer vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig war; wer als Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner das Kind seine Partners betreut, auch wenn es nicht sein eigenes ist; ein Kind adoptiert oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene hat.
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchbegriffe: Elterngeld - anspruchsberechtigt, Elterngeldanspruch
Stand der Information: 18.01.2021