Elterngeld - Bezugsdauer
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Das Wichtigste vorab
Zu beachten
Achtung: Mutterschaftsgeld bzw. Arbeitgeberzuschuss wird immer in voller Höhe angerechnet! Lebensmonate, in denen der Mutter an mindestens einem Tag Mutterschaftsgeld zusteht, gelten als Basis-Elterngeld-Monate der Mutter und sind damit für Elterngeld verbraucht. Dies gilt auch, wenn der Vater Elterngeld beantragt und die Mutter keinen Antrag stellt.Elterngeld Plus:
Das Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt;
ein Basiselterngeldmonat entspricht zwei Elterngeld Plus-Monate.
Es beträgt max. die Hälfte des monatlichen Basiselterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.Parterschaftsbonusmonate:
Elterngeld kann durch einen Partnerschaftsbonus ergänzt werden.
Wenn beide Elternteile gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche Teilzeit arbeiten,
erhalten sie je Antragsteller vier weitere Elterngeld Plus Monate.
Dieses Modell kann von zusammenlebenden Eltern sowie von Alleinerziehenden genutzt werden.- Weitere Informationen siehe auch Links.
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Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Elterngeld - Merkblatt zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 441 KB, 4 Seiten
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung A - der Krankenkasse / Dienststelle über Mutterschaftsbezüge
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung B - Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers, barrierefrei, PDF
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Elterngeld - Erklärung zum Einkommen ab 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 649 KB, 2 Seiten
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Formular: Erklärung für Selbstständige - barrierefrei, PDF, 160 KB, 2 Seiten
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Informationsblatt über die notwendigen Unterlagen (Elterngeld) - barrierefrei, PDF, 130 KB, 1 Seite
Links im Behördenfinder
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Allgemeine Informationen
Anspruch auf Elterngeld besteht NUR während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Ein Elternteil erhält min. 2, max. 12 Lebensmonate Elterngeld. D.h. geht nur ein Elternteil in Elternzeit besteht ein Anspruch auf 12, teilen sich die Eltern die Elternzeit besteht grundsätzlich14 Lebensmonate Anspruch. Der Leistungsbezug ist bei Teilung gleichzeitig oder abwechselnd möglich. (Teilung der Elternzeit siehe Partnermonate) Wird nur der halbe Monatsbetrag ausgezahlt, kann die Dauer auf 24 Monate bzw. 28 Monate verlängert werden. Diese Monate reduzieren sich entsprechend um die Anzahl der Monate mit Mutterschaftsgeldbezug (im Normalfall auf 22 bzw. 26 Monate).Bei halben Monatsbetrag und doppelter Dauer ist ab dem 13. bzw. 15. Monat eine Erwerbstätigkeit über 30 Stunden möglich. Bei Adoption kann Elterngeld bis Vollendung des 8. Lebensjahres gewährt werden.Für Geburten bis zum 31.12.2012 ist eine nachträgliche Änderung der Bezugsdauer mit schriftlicher Antragstellung EINMALIG möglich.
Für Geburten ab 01.01.2013 ist eine nachträgliche Änderung der Bezugsdauer mit schriftlicher Antragstellung auch mehrmals möglich.
Die Änderung ist in beiden Fällen nur für Monate möglich, die noch nicht ausgezahlt worden sind.