Elterngeld - Einkommensnachweis für Angestellte, Beamte und Selbstständige/Freiberufler
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Das Wichtigste vorab
Zu beachten
Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, wird also zur Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes dem übrigen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. -
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Elterngeld - Merkblatt zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 441 KB, 4 Seiten
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung A - der Krankenkasse / Dienststelle über Mutterschaftsbezüge
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung B - Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers, barrierefrei, PDF
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Elterngeld - Erklärung zum Einkommen ab 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 649 KB, 2 Seiten
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Formular: Erklärung für Selbstständige - barrierefrei, PDF, 160 KB, 2 Seiten
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Informationsblatt über die notwendigen Unterlagen (Elterngeld) - barrierefrei, PDF, 130 KB, 1 Seite
Links im Behördenfinder
Links im Internet
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Allgemeine Informationen
Dem Antrag auf Elterngeld sind Kopien der Gehaltsabrechnungen beizufügen. Grundlage ist das laufende Nettoeinkommen ohne Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld.
Für Geburten ab 01.01.2013: Grundlage ist das steuerpflichtige Bruttoeinkommen abzüglich Pauschalen für Steuern und Sozialversicherung. Grundlage für den Steuerabzug ist die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwiegend vorlag (in der Regel in mindestens 7 Monaten).
Die Werbungskostenpauschale von monatlich 83,33 EUR wird abgezogen. Eine Beschäftigung bis zu 30 Std./Woche während des Bezuges von Elterngeld ist möglich. Das erzielte Einkommen wird angerechnet. Zur Auszahlung kommt aber grundsätzlich mindestens der Sockelbetrag von 300 EUR. Lohnsteuerklassenwechsel ist zulässig.
Angestellte: Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der 12 Monate (Mutter vor Beginn des Mutterschutzes, Väter vor der Geburt des Kindes).
Beamte: Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der 12 Monate vor der Geburt des Kindes, ggf. Paisy-Ausdruck oder Kontoauszüge/Verdienstbescheinigung
Selbstständig oder freiberuflich tätig: Grundsatz: letzter Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt. Achtung: Bemessungsgrundlage kann auch einen anderen Zeitraum umfassen. Steuerbescheid des letzten Veranlagungszeitraums sowie Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmeüberschussrechnung oder Bilanz.
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchbegriffe: Nachweis des Einkommens bei Elterngeld
Stand der Information: 24.02.2021