Elterngeld - Partnermonate
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Das Wichtigste vorab
Zu beachten
Für die Beantragung ist ein Antragsvordruck vorgeschrieben, Gehaltsnachweise der letzten 12. bzw. 14 Monate, vor Geburt des Kindes sind vorzulegen (ggf. auch mehr). Für die Antragstellung gelten die gleichen Fristen wie bei dem Berechtigten (s.a. Antragstellung).
Für Geburten bis zum 31.12.2012 ist eine nachträgliche Änderung der Bezugsdauer mit schriftlicher Antragstellung EINMALIG möglich.Für Geburten ab 01.01.2013 ist eine nachträgliche Änderung der Bezugsdauer mit schriftlicher Antragstellung auch mehrmals möglich.
Die Änderung ist in beiden Fällen nur für Monate möglich, die noch nicht ausgezahlt worden sind.
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Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Elterngeld - Merkblatt zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 441 KB, 4 Seiten
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung A - der Krankenkasse / Dienststelle über Mutterschaftsbezüge
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung B - Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers, barrierefrei, PDF
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Elterngeld - Erklärung zum Einkommen ab 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 649 KB, 2 Seiten
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Formular: Erklärung für Selbstständige - barrierefrei, PDF, 160 KB, 2 Seiten
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Informationsblatt über die notwendigen Unterlagen (Elterngeld) - barrierefrei, PDF, 130 KB, 1 Seite
Links im Behördenfinder
Links im Internet
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Allgemeine Informationen
Ein Elternteil kann in der Regel für höchstens 12 Lebensmonate Elterngeld in Anspruch nehmen. Wenn der Partner zustimmt, stehen ihm 2 weitere Monate zu (Start mit Beginn des jeweiligen Lebensmonats). Auch für den Partner gilt: Maximale Beschäftigung 30 Std/Woche sowie Einkommensminderung muss vorliegen. Beiden zusammen stehen die ersten 14 Lebensmonate zur Verfügung. Min pro Elternteil = 2 Monate, max pro Elternteil = 12 Monate. Ausnahme: Alleinerziehende. Die Eltern können innerhalb der Bezugsmonate frei wählen, wer wie viele Lebensmonate nimmt. Die Zeit kann gleichzeitig oder nacheinander sein. WICHTIG: Lebensmonate, in denen die Mutter an min.1 Tag Mutterschaftsgeld erhält, gelten als Elternzeit-Monate der Mutter. Sie sind damit für Elterngeld verbraucht (auch, wenn der Vater Elterngeld beantragt und die Mutter nicht)
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchbegriffe: Elterngeldsplittung, Splitten des Elterngeldes
Stand der Information: 01.03.2021