Elterngeld - Widerspruchs-/Klageverfahren
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Das Wichtigste vorab
Zu beachten
Ein Widerspruch bei der Elterngeldstelle oder eine Klage vor dem Sozialgericht hat keine aufschiebende Wirkung, d. h., dass überzahlte Beträge trotzdem innerhalb der gesetzten Frist zu erstatten sind, unabhängig von der Entscheidung über den Widerspruch. -
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Elterngeld - Merkblatt zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 441 KB, 4 Seiten
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung A - der Krankenkasse / Dienststelle über Mutterschaftsbezüge
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung B - Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers, barrierefrei, PDF
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Elterngeld - Erklärung zum Einkommen ab 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 649 KB, 2 Seiten
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Formular: Erklärung für Selbstständige - barrierefrei, PDF, 160 KB, 2 Seiten
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Informationsblatt über die notwendigen Unterlagen (Elterngeld) - barrierefrei, PDF, 130 KB, 1 Seite
Links im Behördenfinder
Links im Internet
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Allgemeine Informationen
Klagen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz werden vor den Sozialgerichten verhandelt. Bevor eine Klage erhoben werden kann, muss ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. Widersprüche sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Elterngeldstelle (gemäß Bezeichnung im Briefkopf des Bescheides) einzulegen.
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Stand der Information: 01.03.2021