Personalausweis beantragen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • in Deutschland gemeldet sind.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich.  Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung und Ausweisdokument der Erziehungsberechtigten
    bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • die Anwesenheit des Sorgeberechtigten, bei dem sich das unverheiratete, minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, ist verpflichtend.
  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).

    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.

Zu Beachten

  • Ein Personalausweis kann nicht verlängert oder verändert werden. Daher wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt. Ausnahme: Änderung der Anschrift (im Chip und Aufkleber mit der neuen Anschrift)  
  • In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (max. 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis ohne die Anwesenheit des Sorgeberechtigten abholen.
  • Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Fristen

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.



Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen.

Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.



Die Gültigkeitsdauer beträgt


  • 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahren

  • 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahren

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Einen Personalausweis beantragen Sie persönlich in einem Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort, bei mehreren Wohnsitzen in der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit der von Ihnen ausgewählten Personalausweisbehörde Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit diese Ihren Grund anerkennt.

  • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Sie werden direkt informiert, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
  • Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.

Dauer

Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3 bis 4 Wochen.

Gebühren


  • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis

  • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung bei nicht zuständiger Behörde

  • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland


Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Es muss ein Antrag gestellt werden. Der Hamburg Service entscheidet über den Antrag.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Beschwerden oder Widersprüche gegen Entscheidungen der Personalausweisbehörde können bei der obersten Dienstbehörde oder beim Innenministerium des Landes eingelegt werden. Im Übrigen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Rechtsgrundlage

Beschreibung der Leistung

Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • Eintragungen unrichtig werden oder
  • das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in Hamburg jeder Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde außerhalb Hamburgs sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.

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