Behörde für Inneres und Sport
Reisepass, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis/Reisepass eingetragen werden. Im Zeitraum vom 01.11.2007 bis 01.11.2010 war der Eintrag nicht möglich. Der Ordens- oder Künstlername muss nachgewiesen werden.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Reisepass, wenn vorhanden Personalausweis, Nachweis über die Führung eines Ordens- oder Künstlernamens. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter der angegebenen Telefonnummer.
Zu Beachten
Nach Erteilung der Berechtigung nimmt das Einwohner-Zentralamt auch die erstmalige Eintragung des Ordens- oder Künstlernamens in den gültigen Reisepass vor.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Neuantrag bei der Behörde für Inneres und Sport: 30 EUR
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Inneres und Sport
Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8-12.30 Uhr sowie Mo+Do 13.15-15.30 Uhr
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Suchwörter: Reisepass, erstmalige Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens Künstlernamen, erstmalige Eintragung in den Reisepass Ordensnamen, erstmalige Eintragung in den Reisepass
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024