Behörde für Inneres und Sport

Reisepass, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens

Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis/Reisepass eingetragen werden. Im Zeitraum vom 01.11.2007 bis 01.11.2010  war der Eintrag nicht möglich. Der Ordens- oder Künstlername muss nachgewiesen werden.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Reisepass, wenn vorhanden Personalausweis, Nachweis über die Führung eines Ordens- oder Künstlernamens. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter der angegebenen Telefonnummer.

Zu Beachten

Nach Erteilung der Berechtigung nimmt das Einwohner-Zentralamt auch die erstmalige Eintragung des Ordens- oder Künstlernamens in den gültigen Reisepass vor.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Neuantrag bei der Behörde für Inneres und Sport: 30 EUR

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Inneres und Sport
Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr 8-12.30 Uhr sowie Mo+Do 13.15-15.30 Uhr

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Öffentliche Verkehrsanbindung

U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

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