Elterngeld - Einkommensgrenze
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Das Wichtigste vorab
Zu beachten
Nur für laufende Zahlfälle: Erscheint es auf Grund der Höhe Ihres Einkommens ernsthaft möglich, dass Sie die Einkommensgrenzen überschreiten, liegt aber Ihr Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt Ihres Kindes noch nicht vor, ist dies Ihrer Elterngeldstelle mitzuteilen. Für Neuanträge muss der letzte Steuerbescheid vor der Geburt vorgelegt werden. -
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
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Elterngeld - Merkblatt zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 441 KB, 4 Seiten
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung A - der Krankenkasse / Dienststelle über Mutterschaftsbezüge
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung B - Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers, barrierefrei, PDF
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Formular: Elterngeld - Bescheinigung zur Corona-Pandemie, PDF, barrierefrei, 2 Seiten
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Formular: Elterngeld - Erklärung zum Einkommen ab 01.07.2015 - barrierefrei, PDF, 649 KB, 2 Seiten
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Formular: Erklärung für Selbstständige - barrierefrei, PDF, 160 KB, 2 Seiten
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Informationsblatt über die notwendigen Unterlagen (Elterngeld) - barrierefrei, PDF, 130 KB, 1 Seite
Links im Internet
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Allgemeine Informationen
Alleinerziehende, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro hatten, haben ab 01.01.2011 keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Für beide berechtigte Elternteile entfällt der Elterngeldanspruch, wenn sie im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Nur für laufende Zahlfälle: Haben Sie diese Einkommensgrenzen im letzten Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes nach Ihrem Steuerbescheid überschritten oder wissen Sie bereits ohne den Steuerbescheid, dass Sie die Grenzen überschreiten, so ist dies bis zum 21. Januar 2011 Ihrer Elterngeldstelle mitzuteilen. Diese wird Ihren Elterngeldbescheid mit Wirkung für die Zukunft aufheben.Für Neuanträge muss der letzte Steuerbescheid vor der Geburt vorgelegt werden.
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchbegriffe: Antragsteller Elterngeld die unter die Reichensteuer nach dem Einkommenssteuergesetz fallen
Stand der Information: 18.01.2021