Beschränkte Steuerpflicht, Gemeinnützigkeit, Zuständigkeit nach Steuernummer

Zuständig für die Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, einschließlich ihrer wirtschaftlichen Geschä...

Zuständig für die Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, einschließlich ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe ist das Finanzamt Hamburg-Nord.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse
  • Gemeinnützigkeit
  • keine Geschäftsleitung und keinen Sitz im Inland
  • inländische Einkünfte

Benötigte Unterlagen

  • Satzung o. ä.
  • Steuererklärungen sowie dazugehörige Unterlagen und Nachweise
  • Gewinnermittlung (Buchführung)

Fristen

Für die Frist zur Abgabe der Steuererklärung siehe Link.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Keine

Formulare, Services & Links

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