Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)
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Das Wichtigste vorab
Voraussetzungen
- Anspruch haben Kinder unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind und
- eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen bzw. bei Tageseltern versorgt werden oder
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Erforderliche Unterlagen
- Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) über Wohngeld bzw. Kinderzuschlag
- Kostenbestätigungsformular (siehe Link Bildungspaket - Vordrucke)
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Zu beachten
Der aktuelle Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag ist in Kopie beim Fachamt Grundsicherung und Soziales bzw. im Sozialen Dienstleistungszentrum des Bezirksamts zu hinterlegen.Alle Ausflüge und Reisen sind von der Kita bzw. Schule über ein Kostenbestätigungsformular zu bescheinigen (siehe Link Bildungspaket - Vordrucke).
Die Kita reicht dieses Bestätigungsformular beim Bezirksamt ein. Bei Schulkindern haben die Eltern dies selbstständig beim zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales bzw. im Sozialen Dienstleistungszentrum des Bezirksamts einzureichen. Alles weitere erledigt das Bezirksamt mit der Schule.
Hier gilt ab 01.01.2021 – 31.07.2021 folgende Regelung:
Werden bisher keine soziokulturelle Teilhabeleistung in Anspruch genommen, ist das zuständige Fachamt Grundsicherung und Soziales/Soziales Dienstleistungszentrum zuständig.
Werden bereits soziokulturelle Teilhabeleistungen in Anspruch genommen, ist das Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Grundsicherung und Soziales, Bildung und Teilhabe – Abrechnungsstelle, Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg, zuständig.
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Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Keine -
Formulare, Services & Links
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Allgemeine Informationen
Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Es werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas sowie mehrtägige Kita- und Klassenfahrten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen.