Sterbeurkunden, International

Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Sterbestandesamt).

Für aktuelle Sterbefälle bitte die Dienstleistung - Sterbefallbeurkundungen - auswählen.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

  • Bei persönlicher Vorsprache: Personalausweise oder Reisepässe, wenn vorhanden alte Sterbeurkunde, ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses - Datenschutz.
  • Personenstandsurkunde, die das Verwandtschaftsverhältnis klärt/nachweist.

Abholung auch mit Vorlage einer Vollmacht möglich. Verwandte in gerader Linie (Vater/Mutter oder Tochter/Sohn) erhalten die Urkunde auch ohne Vollmacht.

Zu Beachten

  • Es sind keine telefonischen Bestellungen möglich. Die Antragstellung kann nur schriftlich (Briefpost, E-Mail, Fax) oder persönlich erfolgen.
  • Es können telefonisch keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand gegeben werden. Bitte wenden Sie sich an das Bestattungsunternehmen.
  • Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
  • Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden.
    Diese Urkunden, die von einem anderen als dem beurkundenden Standesamt ausgestellt werden, sind mit dem Zusatz versehen - Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes.
    Wichtiger Hinweis: Mit diesem Zusatz werden Urkunden im Ausland nicht anerkannt, z.B. Geburtsurkunden für die Einreise in die USA. Sie müssen vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt werden.   
  • Für Sterbeurkunden von Sterbefällen die länger als 30 Jahre zurückliegen wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (siehe Link).

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgehändigt.

Gebühren

18,00 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 8,00 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

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