Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei einer Behörde
Das Wichtigste vorab
Erforderliche Unterlagen
Keine
Zu beachten
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte. Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von den Hamburger Kundenzentren ausgestellt (s. auch Link).
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde benötigt, wenn ein Elternteil außerhalb Hamburgs gemeldet war und der Kinderfreibetrag auf die Lohnsteuerkarte aufgetragen werden sollte.
Suchbegriffe: Steuerliche Lebensbescheinigungen
Stand der Information: 03.03.2021, Eintrag: 11323719