Online-Service verfügbar

Landesbetrieb Verkehr

Ausnahmegenehmigung, Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen und gesperrten Straßen

Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, wenn regelmäßig oder für einen bestimmten Zeitraum eine gesperrte bzw. gewichtsbeschränkte Straße befahren werden soll. Vor der Erteilung einer Genehmigung ist die Zustimmung der...

Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, wenn regelmäßig oder für einen bestimmten Zeitraum eine gesperrte bzw. gewichtsbeschränkte Straße befahren werden soll. Vor der Erteilung einer Genehmigung ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erforderlich, die der LBV einholt, sofern eine Ausnahmegenehmigung länger als 3 Monate beantragt werden soll.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Folgende Angaben sind notwendig:

  • Begründung für den Zweck der Fahrzeugnutzung
  • Angaben zu den Tätigkeiten, die ausgeführt werden sollen
  • Amtliche(s) Kennzeichen

Gegebenenfalls sind nähere Ortsangaben erforderlich, wenn nur eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Straßen oder beispielsweise eine Fußgängerzone beantragt wird.

Benötigte Unterlagen

  • formloser, schriftlicher Antrag (ggf. auf Firmenkopfbogen) mit Begründung, 
  • Angaben zur betroffenen Strecke, der Baustelle, zum Gewicht des Fahrzeuges und des Transportgutes und des Nutzungszeitraumes
  • Kopie des Fahrzeugscheines
  • Auftragsbestätigung, wenn vorhanden

Zu Beachten

Der LBV ist dann zuständig, wenn die Genehmigung länger als 3 Monate gelten soll. Ansonsten liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Polizeidienststelle.

Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal ein Jahr erteilt.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Die Gebühr beträgt 110 Euro pro Jahr (unverbindliche Gebühreninformation). Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Karte vergrößern

Adresse und Kontakt

Adresse

Landesbetrieb Verkehr
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg

Raum: Haus D I. OG

E-Mail senden

Telefonnummer

+49 40 42858-2492

Telefax

+49 40 2504909

Öffnungszeiten

Mo+Mi 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, keine Terminbuchung notwendig

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei
Fotoautomat

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Öffentliche Verkehrsanbindung

Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)

Themenübersicht auf hamburg.de