Landesbetrieb Verkehr
Ausnahmegenehmigung, Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen und gesperrten Straßen
Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, wenn regelmäßig oder für einen bestimmten Zeitraum eine gesperrte bzw. gewichtsbeschränkte Straße befahren werden soll. Vor der Erteilung einer Genehmigung ist die Zustimmung der...
Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden, wenn regelmäßig oder für einen bestimmten Zeitraum eine gesperrte bzw. gewichtsbeschränkte Straße befahren werden soll. Vor der Erteilung einer Genehmigung ist die Zustimmung der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erforderlich, die der LBV einholt, sofern eine Ausnahmegenehmigung länger als 3 Monate beantragt werden soll.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Folgende Angaben sind notwendig:
- Begründung für den Zweck der Fahrzeugnutzung
- Angaben zu den Tätigkeiten, die ausgeführt werden sollen
- Amtliche(s) Kennzeichen
Gegebenenfalls sind nähere Ortsangaben erforderlich, wenn nur eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Straßen oder beispielsweise eine Fußgängerzone beantragt wird.
Benötigte Unterlagen
- formloser, schriftlicher Antrag (ggf. auf Firmenkopfbogen) mit Begründung,
- Angaben zur betroffenen Strecke, der Baustelle, zum Gewicht des Fahrzeuges und des Transportgutes und des Nutzungszeitraumes
- Kopie des Fahrzeugscheines
- Auftragsbestätigung, wenn vorhanden
Zu Beachten
Der LBV ist dann zuständig, wenn die Genehmigung länger als 3 Monate gelten soll. Ansonsten liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Polizeidienststelle.
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal ein Jahr erteilt.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Gebühr beträgt 110 Euro pro Jahr (unverbindliche Gebühreninformation). Die exakte Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Adresse und Kontakt
Adresse
Landesbetrieb Verkehr
Ausschläger Weg 100 20537 Hamburg
Raum: Haus D I. OG
E-Mail senden
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo+Mi 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, keine Terminbuchung notwendig
Infos zur Einrichtung
barrierefrei | |
Fotoautomat |
Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.
Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.
QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 25/112/120/122/124/154/160/224 Ausschläger Weg (LBV)
Suchwörter: Sondergenehmigung, Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen und gesperrten Straßen
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024