Flussgebietsgemeinschaft Elbe
-
Das Wichtigste vorab
Zu beachten
Geschäftsstelle:- Otto-v.-Guericke Straße 5, 39104 Magdeburg,
- Tel.: 03 91- 5 81-12 07; Fax: 03 91- 5 81-14 00;
- E-Mail: info@fgg-elbe.de;
- http://fgg-elbe.de/
Leiter der Geschäftsstelle:
Sven Schulz
Tel.: 03 91- 5 81-12 07,
E-Mail: sven.schulz@fgg-elbe.de
-
Formulare, Services & Links
Links im Internet
-
Allgemeine Informationen
Hamburg übernimmt Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft Elbe von Brandenburg
Hamburg übernimmt ab Januar 2019 den Vorsitz in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe).
Stärkere Verzahnung der europäischen Umweltrichtlinien: WRRL, MSRL und HRMRL
Der Kern der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Flussgebiete als Ganzes zu betrachten, wurde mit Einführung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) um das marine Ökosystem und mit der Hoch-wasserrisikomanagement-Richtlinie (HRMRL) um dem flusseinzugsgebietsbezogenen Ansatz zum Umgang mit Hochwasserrisiken vervollständigt. Inhaltliche Überschneidungen zwischen der Wasserrahmenrichtlinie und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gibt es in der Zielerreichung des guten Gewässerzustands (WRRL) bzw. des guten Umweltzustands (MSRL). Beispielsweise ist die Reduzierung der Nähr- und Schadstofffrachten im Rahmen der WRRL-Maßnahmenumsetzung auch für den Schutz der Meeresumwelt von entscheidender Bedeutung. Die Ziele der WRRL und MSRL führen auch zur Abschwächung der Auswirkungen (Schadenshöhe) von Hochwasserereignissen.
Mit hydraulischen Extremsituationen, d.h. nicht nur Hoch- sondern auch Niedrigwasser ist – bedingt durch den Klimawandel – zukünftig verstärkt zu rechnen. Für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung ist es notwendig, die inhaltliche und formelle Verknüpfung der europäischen Umweltrichtlinien zu bewirken. Hamburg als Bundesland zwischen „buten und binnen“ wird sich dieser Aufgabe verstärkt zuwenden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg wird sich in ihrer Vorsitzzeit - zusammen mit den anderen neun Bundesländern im Einzugsgebiet der Elbe und dem Bund - dafür einsetzen, dass sowohl die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie als auch die Ziele der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie gemeinschaftlich mit hoher Kompetenz und Engagement verfolgt werden. Hierzu gehören vornehmlich die Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans für den dritten Bewirtschaftungszeitraum sowie die Erstellung des zweiten Hochwasserrisikomanagement-Plans.
Eine besondere Aufgabe bildet der nachhaltige Umgang mit den Gewässersedimenten. Probleme bereiten sowohl mengenmäßige Sedimentdefizite als auch Überschüsse. Darüber hinaus ist die Sedimentqualität von großer Relevanz. Nachdem die fachlichen Grundlagen zum Prozess- und Systemverständnis vorliegen, geht es nunmehr um die konkrete Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Unumstritten ist, dass die Sedimentproblematik nur gemeinsam mit allen Ländern innerhalb des Elbeeinzugsgebietes und dem Bund als Unterhaltungsträger der Bundeswasserstraße Elbe gelöst werden kann.
Suchbegriffe: Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der Elbe, ARGE Elbe, FGG Elbe, Tidelbe, Wassergütestelle Elbe (jetzt Flussgebietsgemeinschaft Elbe)
Stand der Information: 25.01.2021, Eintrag: 11326539